Kundenbeschwerde

Eingangskanal für Kundenbeschwerden stellt das Beschwerdesystem in unserem Haus dar. Erfasst werden jegliche Unmutsmutsäußerungen unserer Kunden, um so eine möglichst hohe Kundenzufriedenheit zu erzielen. Durch regelmäßige Berichte und Auswertungen unseres Beschwerdemanagements verhilft uns dies dazu, unsere Prozesse in einem höchsten Grad zu optimieren und Kundenwünschen, sowie Bedürfnissen entsprechend zu handeln.

Der Eingang der Kundenbeschwerde wird Ihnen schriftlich bestätigt und eine zeitnahe Bearbeitung durch die Festlegung interner Prozesse sichergestellt.

Sie können die Beschwerde mündlich bei Ihrem Kundenberater äußern, telefonisch über unser Kundendialogcenter äußern oder auch schriftlich an das Beschwerdemanagement wie folgt:

Sie haben dazu Frage? Wenden Sie sich gerne an Ihren Berater vor Ort.

Hinweisgeberschutzsystem

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden vorgesehen ist. Sollten Sie unzufrieden mit unseren Dienstleistungen sein, wenden Sie sich bitte an das vorbezeichnete Beschwerdemanagement. Hier sind Ihnen eine Antwort und sachgemäße Bearbeitung zugesichert.

Hinweisgeberschutzsystem

Für uns hat die gesetzmäßige und regelkonforme Arbeitsweise höchste Priorität. Interne Kontrollmechanismen arbeiten präventiv gegen Kriminalität, dabei insbesondere Wirtschaftskriminalität, wie etwa Verstößen aus geldwäscherechtlichen Vorschriften, sowie Vorschriften gegen die Terrorismusfinanzierung.

Um hier möglichst integer Meldungen bezüglich bestehender Regelverstöße („Whistleblowing“) entgegennehmen zu können, haben wir das Hinweisgeberschutzsystem eingeführt. Vertraulichkeit i.S.d. Gesetzes und ein fairer Umgang mit den Hinweisen werden hier sichergestellt. Der Hinweisgeber wird vor Repressalien i.S.d. § 3 VI HinSchG geschützt.

Bei begründeter Annahme zu dem Bestehen von Rechtsverstößen können Sie sich an die zuständige Compliance-Funktion unseres Hauses wenden wie folgt:

Telefon 01522 387 5318
E-Mail hinweisgeber@vbohz.de
Post

Volksbank eG Osterholz Bremervörde

-Hinweisgeber/Vertraulich-

Marktstr. 1-5

27711 Osterholz Scharmbeck

Persönliches Gespräch Nach Terminvereinbarung

Achten Sie bei Hinweisen per Post bitte auf die Beschriftung des Couverts mit

-Hinweisgeber/Vertraulich-, damit der gebührenden Vertraulichkeit Rechnung getragen werden kann.

Damit wir eine ordnungsgemäße Bearbeitung durchführen können, bitten wir im Rahmen der Hinweiserteilung um Mitteilung Ihrer Kontaktdaten. Andernfalls kann eine Eingangsbestätigung, Rückmeldung über den Bearbeitungsstand oder eine Bearbeitung insgesamt etwa aufgrund fehlender datenschutzrechtlicher Einwilligungen nicht erfolgen. Bitte stellen Sie insoweit Ihre Erreichbarkeit für Rückfragen sicher.

Der Inhalt des Hinweises, die Person des Hinweisgebers, sowie sonstige in dem Hinweis genannte Personen genießen Vertraulichkeit i.S.d. §§ 8, 9 HinSchG.

Neben dem internen Hinweisgebersystem bestehende externe Hinweismöglichkeiten bei der zuständigen Behörde bleiben unberührt.

Hinweis: Nicht ernstliche/unrichtige Hinweise

Die Offenlegung unrichtiger Informationen ist verboten, § 32 Abs. 2 HinSchG.

Nicht ernstliche Hinweise/ Scherzanrufe genießen keinen Vertraulichkeitsschutz i.S.d. § 8, 9 HinSchG.

Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist, § 38 HinSchG.

Die Erteilung unrichtiger Meldungen wird mit einem Bußgeld von bis zu 20.000,00 EUR geahndet, §§ 40 IV, I, 32 II HinSchG.