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Weiße Figurenguppe im Kreis stehend

Vertreterversammlung

  • Genossentschaftliche Mitbestimmung
  • gleiches Stimmrecht für aller Vertreter

Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Volksbank eG mitwirken. Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der  Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt

 

Tagesordnung Vertreterversammlung 2025

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2024
  3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit, das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung gemäß 
    § 53 Genossenschaftsgesetz und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes
  4. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses nebst Gewinn- und Verlustrechnung vom 
    31. Dezember 2024
  5. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses
  6. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  7. Satzungsgemäße Wahlen zum Aufsichtsrat
  8. Verschiedenes