Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder.
Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Volksbank eG mitwirken. Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern, kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Vertreterversammlung 2026 für das Geschäftsjahr 2025
Dienstag, 9. Juni 2026, um 19 Uhr (Einlass ab 18.15 Uhr) , Stadthalle Osterholz-Scharmbeck
Einladung zur 51. Vertreterversammlung
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Unsere Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2025
3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeitkeit, das Ergebnis der gesetslichen Prüfung gemäß §53 Genossenschaftsgesetz und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes.
4. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses nebst Gewinn- und Verlustrechnung vom 31. Dezember 2025
5. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses
6. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
7. Satzungsgemäße Wahlen zum Aufsichtsrat
8. Verschiedenes
